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AGB´s von Los Niños

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Los Niños

In der Buchung genannter Hund soll während der angegebenen Zeit beim Hundebetreuerdienst „ Los Niños „(ff. Betreuuer/ Hundesitter) untergebracht werden. Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hund in den dem Hundehalter bekannten oder bekanntgegebenen Räumlichkeiten unterzubringen, sofern sich der Hund auch entsprechend benimmt. Der Betreuer hat für genügend Auslastung des Tieres zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz mit allen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

Eigentumsrechte, Krankheiten, Aussetzen des Hundes:

Während der Betreuungszeit durch den Hundesitter bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten & Parasiten ist. Der Betreuer muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall, Verhaltensauffälligkeiten und körperliche Beschwerden (z.B. Lahmheit) informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer teilnehmender Hunde und entsprechender Ausfall der Betreuungen). Sollte ein Hund bei dem Betreuer " ausgesetzt " werden und ist der Tierhalter in einer Zeitspanne von 7 Tagen nicht zu erreichen, so ist der Betreuer dazu berechtigt, den Hund in das nächst mögliche Tierheim mit freien Kapazitäten zu übergeben oder ihn privat weiter zu vermitteln. Sollte sich der Eigentümer des Hundes innerhalb der genannten 7 Tage melden, so muss dieser die entstandenen Betreuungskosten des Hundes übernehmen. Diese betragen in genanntem Fall 60,00 EUR pro Tag, da der Betreuer unerwartet Mehraufwand bewältigen musste. Kosten für Futter müssen ebenfalls von dem Eigentümer des Hundes übernommen werden, welche pro Tag 5,00 EUR betragen. Entstandene Kosten für das Tierheim werden in Rechnung gestellt.

 

Läufigkeit, Tierärzte, Haftung:

Läufige Hündinnen werden nicht betreut und aufgenommen. Sollte es zu einer Läufigkeit während der Betreuung kommen, so muss das Tier umgehend abgeholt werden. Der Hundebetreuer wird in der Zeit alles erdenkliche tun, damit es zu keiner Deckung der Hündin kommt. Jedoch übernimmt er keine Haftung für eventuelle Deckungsunfälle. Für die zu betreuende Läufige Hündin werden Kosten i.H.v. 20,00 EUR pro Tag den sie weiterhin hier ist, zusätzlich fällig, da es für den Betreuer enormen Mehraufwand bedeutet. Hält der Betreuer bei eventuellen Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig (z.B. Allergischer Schock, schwere Schnittwunden etc.) und kann den Hundehalter für eine Absprache nicht erreichen, so handelt der Betreuer zum Wohle des Hundes und der Hundehalter hat die Kosten, der Behandlung, im vollen Umfang zu tragen. Die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes werden dem Hundehalter übermittelt und die Daten des Hundehalters werden dem behandelndem Tierarzt weitergereicht. Sollte das Tier während der Betreuungszeit durch Altersschwäche, anderen plötzlich zum Tod führende Erkrankung, an einer bereits bestandener Krankheit oder durch unbeeinflussbare Umstände sterben, so übernimmt der Hundesitter keinerlei Haftung. Bei älteren Hunden, benötigt der Hundesitter eine Vollmacht des Hundehalters, dass dieser im Ernstfall dazu berechtigt ist, den Hund zu erlösen. Die Kosten sind im vollem Umfang von dem Hundebesitzer zu tragen. Desweiteren wird die Haftung ausgeschlossen, wenn der Hundesitter eine zum Tod führende Krankheit erkennt und das Tier während der Fahrt zur Tierklinik oder in der Tierklinik verstirbt. Der Hundesitter übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch ein zu betreuendes Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung des Hundesitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und ist von seiner Tiersitterversicherung abgedeckt. Der Hundebetreuer haftet nicht bei verschwinden des Hundes, sofern ihm die Berechtigung des leinenlosen Auslaufs gegeben wurde. Schäden die am Eigentum des Hundesitters entstehen, werden von dem Tierhalter oder dessen Versicherung erstattet. Es sollte immer damit gerechnet werden, dass sich Ihr Hund innerhalb der Betreuung kleine Verletzungen und Schrammen zuziehen kann durch toben, spielen, rennen durch das Geäst oder Ansagen anderer Hunde. Der Hundebetreuer wird dafür sorgen, die Wunde mit entsprechenden Desinfektionsmitteln zu behandeln. Sollte dies der Fall sein, so wird es Ihnen der Hundebetreuer mitteilen.

 

Ausläufe, Abbrüche:

Ein Auslauf ist auf eine gute Stunde ausgerichtet. Der Betreuer behält es sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen (z.B. bei Hagel, Gewitter, Orkan, Hitze) / nicht anzutreten (z.B. massives Glatteis, Überschwemmung ) oder die Auslaufzeit zu verschieben. Eine Erstattung des Tagessatzes erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Betreuer die Arbeit noch nicht angetreten hat. Ebenso gilt der Grundsatz - Die Gruppe ist nur so stark wie das schwächste Mitglied - Ist ein Rudelmitglied, auch nach ausreichender Pause, erschöpft oder weißt eine andere Art von Schwäche auf, so wird der Auslauf abgebrochen. Auch Tageswitterungen fallen darunter. Sollte es anfangen zu gewittern und Hunde schrecken davor zurück, erfolgt ein Abbruch des Auslaufs. Sollten wir keinen Hund in Ihrer Wohnung antreffen, obwohl er planmäßig dabei wäre, so erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrages für diesen Tag. Auch wenn der Betreuer bereits auf dem Weg ist den Hund abzuholen und eine Absage erfolgt, wird der Tag nicht erstattet.

 

Widerruf, Rücktritt, Vertragslaufzeit, Fälligkeiten, Feiertage:

Die Anmeldung zum Auslaufservice, einer Urlaubsbetreuung oder Tagesbetreuung ist verbindlich. Der Hundehalter kann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (Belehrung hierüber siehe weiter unten ) vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nicht rechtzeitig mitgeteilten Urlaubsfall der Hundebesitzer im Auslaufservice (Mitteilung nach gestellter Rechnung die immer am 26sten eines jeden Monats erfolgt) wird die Zahlung nicht ausgesetzt und wird fällig. Der Betrag der gebuchten Tage ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. (Zahlungsmethode: Überweisung). Bei Ausfall oder hinzugekommenen Tagen nach bereits gestellter Rechnung, werden mit dem darauffolgenden Monat verrechnet, sofern sie sich in dem erstattungsfähigem Zeitraum befinden. Die Ausfälle müssen 48 Stunden vor geplanter Abholung mitgeteilt werden, andernfalls gibt es keine Gutschrift und der ausgefallene Tag wird nicht in der nächsten Rechnung berücksichtigt. Die Betreuer sind immer stets bemüht den Hunden lückenlose Betreuung zu gewährleisten, Jedoch kann es sein, dass Hunde nicht betreut werden können, sofern ein Betreuer einen Krankheitsfall oder Urlaub hat. Hunde die an individuellen Tagen mitkommen, müssen immer damit rechnen, dass benötigte Tage nicht umgesetzt werden können, da wir bereits voll sind mit den Hunden, die fest geplante regelmäßige Tage haben. Der Betreuer kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. An Feiertagen findet kein Auslaufservice und keine Tagesbetreuung statt. Die Feiertage richten sich nach den Feiertagen in Brandenburg. Die Vertragslaufzeiten in dem Auslaufservice sowie der Tagesbetreuung gelten solange, bis eine Kündigung des Auftragsgebers oder des Auftragnehmers erfolgt. 

 

Widerrufsbelehrung:

Bei Bestellungen/Buchungen von Verbrauchern Laut § 355 BGB (Fernabsatzgesetz) sind wir dazu verpflichtet, Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren: Widerrufsrecht als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, WhatsApp, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Melanie Schrader, Zum Akazienhain 25, 14959 Trebbin oder melanie_schrader@hotmail.de 

Widerruffolgen im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Getätigte Ausläufe) zu bezahlen.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, bevor die Widerrufsfrist von 14 Tagen ausläuft.  Mit erfolgreicher Online Buchung und abgeschickten Formular und gesetzten Häkchen bei " Ich habe die AGB gelesen " erklärt sich der Hundebesitzer damit einverstanden, dass evtl. gemachtes Video- und / oder Fotomaterial von Ihrem Hund auf der Homepage oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht und / oder für Werbezwecke verwendet werden darf. Etwaige Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Stornierung und Widerruf der Urlaubsbetreuung:

Die Buchungen für die Urlaubsbetreuung sind ab Onlinebuchung verbindlich. Der Widerruf ist nur 14 Tage nach getätigter Buchung möglich, sofern der gebuchte Zeitraum sich nicht in dieser Frist befindet. Stornierungsgebühren sind wie folgt: Bei mehr als 40 Tage vor Beginn der Betreuung ist die Stornierung kostenlos möglich. Ab 39 bis 25 Tage vor Beginn der Betreuung entstehen Stornierungskosten i.H.v. 40% des Preises des Betreuungszeitraums. Ab 24 bis 15 Tage vor Beginn der Betreuung entstehen Stornierungskosten i.H.v. 60% des Preises des Betreuungszeitraums. Ab 14 bis 4 Tage vor Beginn der Betreuung entstehen Stornierungskosten i.H.v. 80% des Preises des Betreuungszeitraums. Ab 4 Tage und darunter vor Beginn der Betreuung entstehen Stornierungskosten i.H.v. 100% des Preises des Betreuungszeitraums. 

Die Stornierungskosten erklären sich wie folgt:

Wir planen die Hundegruppen, sodass eine bestmögliche harmonische Betreuung gewährleistet werden kann. Demnach werden ggf. Hunde die sich vorgestellt haben abgelehnt, die in dem Zeitraum nicht hinein passen, aufgrund eines bereits gebuchten Hundes oder die freien Plätze bereits alle ausgebucht sind. Sagt nun ein geplanter Hund ab, kann dieser Platz nicht mit einem X beliebigen Hund neu besetzt werden und für uns entsteht ein Verlust. Ebenso können frei gewordenen Plätze nicht kurzfristig neu vergeben werden, da wir aufgrund unserer Betreuungsart ohne Zwinger, nicht jeden Hund nehmen können und entsprechend auch Zeit benötigen für eine Neubesitzung. Dem Stornierenden steht es jedoch offen, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen, der in exakt der selben Zeit betreut wird, wie der ursprünglich geplante Hund. Ebenfalls muss es sich um die selbe Rasse, das selbe Alter und das gleiche Wesen des geplanten Hundes handeln.  

Stornierung und Wideruf des Auslaufsservice und Tagesbetreuung:

Absagen zu geplanten Auslauf- oder Tagesbetreuungen müssen 48 Stunden vor geplanter Betreuung stattfinden. Andernfalls wird der abgesagte Termin nicht verrechnet und wird nicht gutgeschrieben.

 

Unpünktlichkeit:

Der Betreuer arbeitet mit Lebewesen und benötigt Zeit für diese. Es kommen und gehen viele Hunde am Tag. Gerade die Hunde die kommen, müssen in die Gruppe integriert werden und da kann der Betreuer nicht zur Tür rennen oder einen weiteren Hund aufnehmen. Jegliche Störung kann zu unnötigen Verletzungen der Tiere führen, da unnötig Unruhe hineingebracht wird durch klingeln oder der bloßen Anwesenheit eines Hundes und dem Gerede der Menschen vor der Tür. Zusätzlich werden Kennenlerntermine durchgeführt. Die Betreuung beinhaltet Fütterungszeiten und Ruhephasen für die Hunde. Der Betreuer muss den Garten und das Haus reinigen und benötigt selbst auch Verschnaufs- und Essenspausen. Die Tage sind also entsprechend getaktet. Es wird um Pünktlichkeit gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein und der Kunde ist viel zu früh, so muss dieser warten. Ist er zu spät (mehr als 10 Minuten), so ist an der Haustür eine Strafgebühr fällig. Die Kosten der Strafe beträgt 5,00 EUR.

Jeder der einen Termin oder einen Urlaub für seinen Hund gebucht hat, erhält eine automatische Email, wo alle Angaben ( Tag/ Uhrzeit ) die er getätigt hat, enthalten sind. Jeder kann sich diese Email aufbewahren, um den vereinbarten Tag und die vereinbarte Uhrzeit nachzulesen.

 

Datenschutz:

Die Datenschutz Bestimmungen nach der DS-GVO finden Sie auf meiner Homepage https://www.los-ninos.de/datenschutz

 

Neuerungen:

Bitte schauen Sie immer vor jeder Buchung noch einmal auf meiner Homepage www.los-ninos.de vorbei, damit es keine Überraschungen am Ende gibt. Aufgrund vieler Umstände in der Wirtschaft, kann es immer sein, dass sich unsere Preise dementsprechend anpassen.

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